Aktuelles

Bestimmungen zum Unterricht nach den Osterferien

I. Sieben-Tage-Inzidenz: < 50

    Grundschule: „voller“ Präsenzunterricht (d. h. auch ohne Mindestabstand)

II. Sieben-Tage-Inzidenz: > 50 und < 100

    Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand
    Es finden in der Schule zweimal pro Woche „freiwillige“ Selbsttests für Schülerinnen und Schüler statt.

III. Sieben-Tage-Inzidenz: > 100

Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand in folgenden Jahrgangsstufen:

    Abschlussklassen (9a – S. Hauer, 9b – K. Denz, 10V2 – D. Striffler)
    Jahrgangsstufe 4 (4a – A. Wagner, 4b – S. Sonnewald, 4c – S. Zwickl)

In diesen Klassen dürfen ab 12. April nur noch Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen, die in der Schule unter Aufsicht einen verpflichtenden Selbsttest (siehe unten: Selbsttests: Viele Fragen – viele Antworten) mit negativem Ergebnis gemacht haben oder einen aktuellen, negativen Covid-19-Test haben (PCR- oder POC-Antigenschnelltest, der durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt wird; nicht älter als 48 Stunden).

    In allen anderen Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.

    Auch der Besuch der Notbetreuung ist nur mit einem negativen Corona-Testergebnis möglich.